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BIOZOL Diagnostica Vertrieb GmbH (im Folgenden: Verkäufer) vertreibt an ihre Vertragspartner (im Folgenden: Käufer) Biochemikalien und andere Produkte für medizinische und naturwissenschaftliche Zwecke.
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Angebote, 
Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen 
Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers 
werden nicht zum Vertragsinhalt. Spätestens mit der Entgegennahme der 
Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als 
angenommen, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich der Geltung 
der Geschäftsbedingungen des Käufers zugestimmt. Diese Verkaufs- und 
Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen 
den Parteien. 
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten nur 
gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts 
oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB.
2. Vertragsschluss
2.1
 Unsere Angebote im Sinne des § 145 BGB gelten ab Abgabe zwei Wochen 
lang. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche 
Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Bestellung zustande. 
2.2
 Ist die Bestellung eines Käufers als Angebot gemäß § 145 BGB zu 
qualifizieren, so können wir dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen 
annehmen. 
3. Beschaffenheit der Kaufsache
3.1
 Die Angaben über unsere Produkte (Inhaltsstoffe, Mengenangaben, 
technische Daten, etc.), die von uns oder von den Herstellern stammen, 
sind nur ungefähr und annähernd; das gilt auch für die 
Produktbeschreibungen auf den Datenblättern. Die Angaben garantieren 
keine Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und
 schriftlich. Angaben in unseren Veröffentlichungen erfolgen unter dem 
Vorbehalt der Änderung.
3.2 Die von uns vertriebenen Produkte 
sind für Laborzwecke (insbesondere Forschungszwecke und 
In-vitro-Diagnostik) bestimmt. Für andere Zwecke sind sie nicht bestimmt
 oder geeignet. Vor einer eventuellen Verwendung für einen anderen 
Zweck, etwa in der Medizin oder bei der Lebens- oder 
Genussmittelverarbeitung, müssen sie vom Verwender auf ihre 
diesbezügliche Eignung überprüft werden. Eine Haftung der Verkäuferin 
für diese Verwendung ist ausgeschlossen. 
3.3 Weder durch den 
Verkauf unserer Produkte noch durch diese Verkaufsbedingungen räumen wir
 dem Käufer eine Lizenz an irgendwelchen Rechten einschließlich 
geistiger Eigentumsrechte ein.
4. Mängelansprüche; Untersuchungs- und Rügepflicht
4.1
 Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Forschung 
entsprechende Mangelfreiheit unserer Ware. Unsere Haftung ist 
ausgeschlossen, wenn unsere Ware vom Kunden oder von Dritten nicht 
sachgemäß gelagert oder genutzt wird.
4.2 Der Käufer hat die Ware
 unverzüglich nach Eingang im verkehrsüblichen Umfang zu untersuchen. 
Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware 
schriftlich anzuzeigen. Wenn sich der Mangel erst später zeigt, ist er 
innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht 
dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Die Verwendung oder 
Verarbeitung der Ware gilt ebenfalls als Genehmigung der Lieferung als 
vertragsgemäß und schließt Mängelansprüche aus.
4.3 Bei Mängeln 
sind wir zur Nacherfüllung (Ersatzlieferung) berechtigt. Der Käufer muss
 uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; 
andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen 
befreit. Wenn wir zwei Mal erfolglos die Nacherfüllung versucht haben, 
ist der Käufer berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder vom Vertrag
 zurückzutreten. 
4.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen 
Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 4.3 sind 
ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der Ware 
selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden oder 
Folgeschäden des Käufers, insbesondere nicht für wirtschaftliche 
Einbußen. 
4.5 Die Mängelansprüche verjähren innerhalb von 3 Monaten ab Gefahrübergang.
5. Preise; Zahlungen
5.1
 Mangels besonderer Vereinbarung gelten unsere Preise ab unserem Lager 
in Eching, einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung, 
Konditionierung, Transport und Entladung. Zu den Preisen kommt die 
Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 
5.2 
Falls zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise 
unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegenden Kosten
 steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu 
erhöhen. 
5.3 Mangels besonderer Vereinbarung wird der Kaufpreis 
mit der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor, bei 
Vertragsschluss einen Abschlag in Höhe der Hälfte des Kaufpreises in 
Rechnung zu stellen.
5.4 Zahlungsverzug tritt gemäß § 286 Abs. 3 
BGB spätestens 30 Tage nach Eintritt der Fälligkeit ohne weitere Mahnung
 ein. Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug ohne weitere Nachweise zur 
Verrechnung von Verzugszinsen in der durch § 288 Abs. 2 BGB bestimmten 
Höhe berechtigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
 behalten wir uns vor. 
5.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur 
berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig 
festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist 
der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen 
Vertragsverhältnis berechtigt.
6. Lieferung
6.1
 Erfüllungsort ist unser Lager in Eching. Der Käufer trägt das mit der 
Ware verbundene Risiko, sobald diese von uns an den Transporteur 
übergeben wird. Das gilt auch, wenn wir im Einzelfall Transportkosten 
übernehmen. 
6.2 Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit
 müssen schriftlich erfolgen. Die vereinbarte Lieferzeit ist 
eingehalten, wenn die Ware unser Lager zu diesem Zeitpunkt verlassen hat
 oder zur Abholung bereitgestellt ist. Unsere rechtzeitige Leistung 
setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen 
dem Käufer und uns geklärt sind und der Käufer alle ihm obliegenden 
Verpflichtungen, wie etwa der Nachweis einer erforderlichen behördlichen
 Erlaubnis oder Anzahlung, erfüllt hat. 
6.3 Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Käufer umgehend. 
6.4
 Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei 
Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, 
Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, 
verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach 
angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Käufer, als 
auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche 
des Käufers sind ausgeschlossen. 
6.5 Haben wir die Verzögerung 
zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom 
Vertrag zurücktreten. Wir haften in diesen Fällen nicht für indirekte 
Schäden, Folgeschäden oder wirtschaftliche Einbußen, die dem Käufer aus 
einer Lieferverzögerung entstehen. 
6.6 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Käufer zumutbar ist. 
6.7
 Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von 
Mitwirkungspflichten des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus 
entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen 
berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
7. Rücknahme neuer Ware
Wenn
 wir uns im Einzelfall dazu bereit erklären, neue Ware zurückzunehmen, 
so sind wir berechtigt, die Rückzahlung des Kaufpreises nach billigem 
Ermessen zu kürzen, es sei denn, die Rücksendung beruht auf einem von 
uns anerkannten Mangel des Produkts. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr 
und Kosten des Käufers. Für Warenpackungen, die nicht mehr original 
verschlossen sind, behalten wir uns außerdem die Berechnung von 
Analysenkosten vor.
8. Verwendung der Kaufsache; Käufergarantien
8.1
 Der Käufer garantiert, bei uns erworbene Gifte und andere Stoffen, 
deren Verwendung nur im Rahmen gesetzlicher oder behördlicher 
Vorschriften zulässig ist, ausschließlich für erlaubte Zwecke zu 
verwenden. 
8.2 Der Käufer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, 
dass die erworbenen Produkte gemäß den einschlägigen Anwendungs- und 
Sicherheitsvorschriften verwendet und ordnungsgemäß entsorgt werden. 
8.3
 Soweit wir eine Lieferzusage von einer bestimmten Qualifikation des 
Empfängers oder einer bestimmten Verwendung abhängig machen müssen, 
haftet der Käufer für alle etwaigen Nachteile, die uns aus 
unzutreffenden Angaben oder Zusicherungen entstehen. 
9. Gefahrübergang; Versicherung
9.1
 Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Käufer über, sobald 
das Produkt unser Lager in Eching verlassen hat. Das gilt auch dann, 
wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder 
Anlieferung übernehmen. 
9.2 Soweit vereinbart ist, dass der 
Käufer die Ware bei uns abholt, geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt über, 
für den die Abholung vereinbart ist, spätestens jedoch mit der 
tatsächlichen Abholung durch den Käufer oder seinen Beauftragten. 
9.3 Eine Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers auf dessen Kosten ab. 
10. Eigentumsvorbehalt
10.1
 Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das 
Eigentum an den von uns gelieferten Produkten (Vorbehaltsware) vor. 
10.2 Der Käufer hat die Ware sachgerecht zu lagern. 
10.3
 Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat uns der Käufer 
unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit 
Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt 
wird. 
10.4 Gerät der Käufer mit einer fälligen Teilzahlung ganz 
oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine
 von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, 
können wir vom Käufer Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne
 zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn 
über das Vermögen des Käufers Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen 
zehn Tagen zurückgenommen wird. Kommt der Käufer dem Herausgabeverlangen
 nicht nach, oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, sind
 wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen 
wir den Standort der Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der 
Käufer. 
11. Haftung
11.1 Soweit in 
diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht etwas anderes geregelt ist,
 beschränkt sich unsere Haftung gleich aus welchem Rechtgrund auf 
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt auch für unsere Haftung für 
unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit keine vorsätzliche 
Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den 
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 
11.2
 Unberührt bleibt unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des 
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung wegen des 
Fehlens einer von uns garantierten Beschaffenheit oder nach dem 
Produkthaftungsgesetz. 
12. Verbot der Abtretung von Ansprüchen
Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Verkäuferin an Dritte ist ausgeschlossen. 
13. Geltendes Recht; Gerichtsstand; Sonstiges
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das CISG-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 
13.2
 Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist München. Wir sind jedoch 
nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. 
13.3
 Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Verkaufs- und 
Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn die schriftlich vereinbart 
sind. Diese Schriftformklausel kann nur schriftlich geändert werden.
13.4
 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser 
Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke 
enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die 
Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine 
gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die den wirtschaftlichen Zweck
 der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. die Lücke schließt.